Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der IMB Stromversorgungssysteme GmbH
§ 1 Allgemeines
1. Allen Lieferungen und Leistungen der IMB Stromversorgungssyteme GmbH liegen ausschließlich diese allgemeinen Bedingungen zugrunde. Allgemeine Bedingungen des Kunden – sowohl abweichende als auch ergänzende – verpflichten IMB Stromversorgungssyteme GmbH nur, wenn sie von IMB Stromversorgungssyteme GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind. Auch durch Auftragsannahme und Auftragsausführung werden allgemeine Bedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandsteil.
2. Diese allgemeinen Bedingungen gelten auch für alle künftigen Lieferungen von IMB Stromversorgungssyteme GmbH, auch wenn später auf sie nicht noch einmal verwiesen wird. Allgemeine Bedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn IMB Stromversorgungssyteme GmbH ihnen später nicht ausdrücklich widerspricht.
3. IMB Stromversorgungssyteme GmbH behält sich an Kostenvoranschlägen, Dateien, Mustern, Plänen, Zeichnungen, Programmen, Modellen, (technischen) Dokumentationen und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – alle Eigentums-, Schutz- und Urheberrechte vor. Weder Originale noch Vervielfältigungen oder Kopien dürfen Dritten ausgehändigt oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden.
§ 2 Lieferzeit, Lieferverzögerung
1. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der endgültigen technischen und kaufmännischen Auftragsklarheit. Auftragsklarheit liegt vor, wenn sämtliche für die ordnungsgemäße Abwicklung der Lieferung erforderlichen Details endgültig geklärt sind.
2. Vereinbarte Lieferfristen beginnen außerdem erst, wenn alle vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Informationen, Genehmigungen und Freigaben sowie vereinbarte Anzahlungen vorliegen bzw. Akkreditive bestätigt sind.
3. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, soweit die unrichtige oder unterbliebene Selbstbelieferung nicht von IMB Stromversorgungssyteme GmbH zu vertreten ist.
4. Lieferfristen, deren Beginn vom Auftraggeber verschoben werden, verlängern sich zugleich um eine angemessene Wiederanlaufzeit.
5. Betriebsunterbrechungen und andere Störungen im Geschäftsbetrieb infolge von höherer Gewalt, von Feuerschäden, von Überschwemmungen oder anderen Naturkatastrophen, von Streiks und sonstigen ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen hemmen die von IMB Stromversorgungssyteme GmbH einzuhaltende Frist für die Dauer der Störung, soweit sie von IMB Stromversorgungssyteme GmbH nicht zu vertretenden sind. IMB Stromversorgungssyteme GmbH hat danach eine angemessene Wiederanlaufzeit. Über die Dauer dieser Zeit informiert IMB Stromversorgungssyteme GmbH den Kunden baldmöglichst. Weitere Rechte, die IMB Stromversorgungssyteme GmbH im Falle von Betriebsunterbrechungen oder höherer Gewalt zustehen, bleiben unberührt. Der Kunde ist in diesen Fällen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er die Lieferung schriftlich anmahnt und IMB Stromversorgungssyteme GmbH nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist an den Kunden liefert.
6. Hat der Kunde wichtige Gründe für eine Verschiebung des Liefertermins, hat er dies IMB Stromversorgungssyteme GmbH rechtzeitig mitzuteilen. Der neue Liefertermin wird von den Vertragspartnern einvernehmlich festgelegt. Dabei werden die Wünsche des Kunden und die bei IMB Stromversorgungssyteme GmbH durch andere Projekte bestehende Auslastung angemessen berücksichtigt. Der Kunde hat IMB Stromversorgungssyteme GmbH eine angemessene Wiederanlaufzeit einzuräumen.
7. Wird eine Einlagerung der Ware durch vom Kunden zu vertretenden Gründen erforderlich, trägt der Kunde die Gefahr und die Kosten der Einlagerung. Erfolgt die Einlagerung bei IMB Stromversorgungssyteme GmbH werden Kosten in Höhe von einmalig 2 % des Preises des Warenwertes des Liefergegenstandes ohne Montage sowie 0,3 % dieses Preises je angefangenem Monat als Lagermiete berechnet. Erfolgt die Einlagerung in einem externen Lager werden die Kosten im Einzelfall ermittelt und berechnet. Diese Kostentragungspflicht gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche, die IMB Stromversorgungssyteme GmbH zustehen, bleiben unberührt. Erfolgt die Einlagerung beim Kunden, trägt der Kunde die Gefahr und die – von IMB Stromversorgungssyteme GmbH nachgewiesenen – Kosten für die erforderlichen Arbeiten und (Transport-)Fahrten. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, einen Einlagerungsraum nutzen, der trocken, beheizbar, verschließbar und ebenerdig ist.
§ 3 Preis und Zahlung
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Liefervoraussetzungen, Gefahrübergang und Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Soll IMB Stromversorgungssyteme GmbH auf die Baustelle anliefern, ist der Kunde verpflichtet, folgende Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße und gefahrenfreie Lieferung zu schaffen:
a) die Abladestelle muss mit dem Lastzug problemlos erreichbar sein, b) die Transportwege (insbesondere Zufahrten und Gänge) müssen den Transport durch Lastzüge und sonstige Transportmittel erlauben; dabei muss der Transport auch von Schwerlasten und sperrigen Gütern ohne Behinderung möglich sein.
2. Der Kunde muss sicherstellen, dass genügend Personal vorhanden ist, um die Ware ordnungsgemäß in Empfang zu nehmen und fachgerecht abzuladen.
3. Der Raum, in dem die Montage stattfindet, muss montagebereit sein. Dazu gehört, dass er besenrein bereitgestellt und beheizt ist und dass elektrischer Strom (Licht- und Kraftanschluss) vorhanden ist.
4. IMB Stromversorgungssyteme GmbH ist für die Zeit bis zum Ende der Montage unentgeltlich ein verschließbarer Raum zur Zwischenlagerung in unmittelbarer Nähe des Montageortes zur Verfügung zu stellen.
5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit der Übergabe der Liefergegenstände auf das erste Transportunternehmen über. Wird der Versand vereinbart, erfolgt dieser – soweit nichts anderes vereinbart ist – auf Kosten und Gefahr des Kunden.
6. Bei Transport durch Mitarbeiter von IMB Stromversorgungssyteme GmbH geht die Gefahr über mit Beginn des Transports außerhalb des Werksgeländes von IMB Stromversorgungssyteme GmbH.
7. Der Kunde hat unverzüglich und angemessen zu prüfen, ob der Liefergegenstand die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat.
8. Der Kunde hat Transportschäden unverzüglich an IMB Stromversorgungssyteme GmbH zu melden.
9. Soweit eine Bringschuld vereinbart ist, hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt den Liefergegenstand auf Beschädigungen zu prüfen. Stellt der Kunde nach dem Auspacken eine Beschädigung des Liefergegenstandes fest, muss er sie unverzüglich bei dem Transportunternehmen reklamieren und den Tatbestand aufnehmen lassen. Die Tatbestandsaufnahme muss auch dann gemacht werden, wenn die Verpackung unbeschädigt und der Schaden erst nach dem Auspacken festgestellt wurde. Im Falle einer Beschädigung ist der Kunde verpflichtet die Tatbestandsaufnahme und die vorhandenen Transporterlagen an IMB Stromversorgungssyteme GmbH zu übersenden. Nach Eingang dieser Unterlagen bei IMB Stromversorgungssyteme GmbH erhält der Kunde in angemessener Frist Ersatz. Dem Kunden entstehen keinerlei Kosten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes:
1. IMB Stromversorgungssyteme GmbH behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
3. Müssen Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist IMB Stromversorgungssyteme GmbH zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
5. Der Kunde darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
6. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde IMB Stromversorgungssyteme GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet wird. Diese Informationspflicht gilt auch, wenn die Vorbehaltsware sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den IMB Stromversorgungssyteme GmbH entstandenen Ausfall.
7. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Sämtliche Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an IMB Stromversorgungssyteme GmbH ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Be- oder Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
8. Der Kunde ist zur Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware und zur Weiterveräußerung der neuen Sache im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und für Rechnung von IMB Stromversorgungssyteme GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.
9. Sofern die Kaufsache mit anderen, IMB Stromversorgungssyteme GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt IMB Stromversorgungssyteme GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Erwirbt der Verkäufer Eigentum odereinen Miteigentumsanteil an der neuen Sache, übereignet IMB Stromversorgungssyteme GmbH dem Kunden sein Eigentum oder Miteigentumsanteil an der neuen Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung. IMB Stromversorgungssyteme GmbH nimmt diese Übereignung schon jetzt an.
10. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen des Kunden verbunden oder vermischt und ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, übereignet der Kunde einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware an IMB Stromversorgungssyteme GmbH unter der auflösenden Bedingung vollständiger Kaupreiszahlung.
11. Veräußert der Kunde die neue Sache (i.S.d. Nr. 7) bzw. die durch Verbindung oder Vermischung entstandene Sache (i.S.d. Nr. 8), tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber dieser Sache zustehende Forderung an IMB Stromversorgungssyteme GmbH ab. Für den Fall, dass IMB Stromversorgungssyteme GmbH einen Miteigentumsanteil an diesen Sachen erworben hat, tritt der Kunde die Forderung anteilig entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils an IMB Stromversorgungssyteme GmbH ab. IMB Stromversorgungssyteme GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
12. IMB Stromversorgungssyteme GmbH ermächtigt den Kunden, die an IMB Stromversorgungssyteme GmbH abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und für Rechnung von IMB Stromversorgungssyteme GmbH einzuziehen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, ist IMB Stromversorgungssyteme GmbH berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und die Forderungen selbst geltend zu machen. Widerruft IMB Stromversorgungssyteme GmbH die Einzugsermächtigung, ist der Kunde verpflichtet, die Schuldner von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
13. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die anderen zur Zeit des Vertragsschlusses bestehenden Forderungen von IMB Stromversorgungssyteme GmbH gegenüber dem Kunden.
14. IMB Stromversorgungssyteme GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
§ 6 Gewährleistung für Sachmängel / Haftung
1. Wenn die bei ordnungsgemäßer Untersuchung des Liefergegenstandes (i.S.d.§4. Nr. 1) feststellbaren Sachmängel nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 12 Kalendertagen nach Ablieferung bei IMB Stromversorgungssyteme GmbH anzeigt werden, so gilt die Ware als genehmigt.
2. IMB Stromversorgungssyteme GmbH hat bei Sachmängeln die Wahl, entweder unentgeltlich nachzubessern oder unentgeltlich mangelfrei nachzuliefern.
3. Ersetzte Gegenstände werden Eigentum von IMB Stromversorgungssyteme GmbH und sind IMB Stromversorgungssyteme GmbH herauszugeben.
4. Keine Sachmängelansprüche bestehen in folgenden Fällen:
a) ungeeignete oder unsachgemäße Benutzung bzw. Verwendung, b) fehlerhafte Montage, Inbetriebsetzung, Wartung oder Instandhaltung oder unsachgemäße Reparaturen durch den Kunden oder Dritte, c) fehlerhafte oder nachlässige Behandlung durch den Kunden oder Dritte, d) chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sonstige schädigende Umwelteinflüsse – sofern sie jeweils nicht von IMB Stromversorgungssyteme GmbH zu verantworten sind.
5. Angaben in Katalogen, allgemeinen Produktinformationen oder in der Werbung stellen nur dann einen Sachmangel dar, wenn im Vertrag ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
6. Tritt der Kunde wegen eines Sachmangels berechtigt vom Kaufvertrag zurück oder mindert er wegen eines Sachmangels berechtigt den Kaufpreis, so verjährt sein Anspruch auf Rückgewähr des Kaufpreises - in fünf Jahren nach der Ablieferung, wenn der Liefergegenstand in einem Bauwerk oder in einer Sache besteht, die entsprechend der üblichen Verwendungsart für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, - im Übrigen in zwei Jahren nach der Ablieferung.
7. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlichem Verschleiß. Verschleißteile sind z.B. Kondensatoren, Schütze und Lüfter.
8. Für Pflichtverletzungen haftet IMB Stromversorgungssyteme GmbH nur
a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit von IMB Stromversorgungssyteme GmbH, seiner der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Ansprüchen gemäß Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), e) bei Mängeln, die IMB Stromversorgungssyteme GmbH arglistig verschwiegen hat oder deren Abwesenheit IMB Stromversorgungssyteme GmbH garantiert hat und f) soweit es wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des § Nr. 11 geht.
9. Bei normal fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
10. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
11. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, a) deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf oder b) deren Nichterfüllung für die andere Partei solchen Nachteil zur Folge hat, dass ihr im Wesentlichen entgeht, was sie nach dem Vertrag hätte erwarten dürfen, es sei denn, dass die vertragsbrüchige Partei diese Folge nicht vorausgesehen hat und eine vernünftige Person der gleichen Art diese Folge unter den gleichen Umständen auch nicht vorausgesehen hätte.
§ 7 Rechtsmängel
1. Nach unserem besten Wissen und Gewissen erfolgt die Lieferung im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter (im Folgenden "Schutzrechte"). Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns gelieferter und vertragsgemäß genutzter Ware gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet IMB Stromversorgungssyteme GmbH gegenüber dem Besteller wie folgt:
IMB Stromversorgungssyteme GmbH wird nach eigener Wahl auf eigene Kosten für die betreffende Lieferung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder die Lieferung gegen mangelfreie Ware austauschen. Ist IMB Stromversorgungssyteme GmbH das nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Die Pflicht zur Leistung von Schadenersatz richtet sich nach dem Gesetz mit den in Ziffer VII. geregelten Haftungsgrenzen.
2. Die genannten Verpflichtungen des Lieferers sind vorbehaltlich für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn a) der Besteller IMB Stromversorgungssyteme GmbH unverzüglich über die von Dritten geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet, b) der Besteller IMB Stromversorgungssyteme GmbH in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. IMB Stromversorgungssyteme GmbH die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen ermöglicht, c) IMB Stromversorgungssyteme GmbH alle Abwehrmaßnahmen, einschließlich außergerichtlichen Regelungen, vorbehalten bleiben, d) der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Kunden beruht, e) der Rechtsmangel nicht auf sonstigen Informationen beruht, die der Kunde IMB Stromversorgungssyteme GmbH zur Verfügung gestellt hat, f) die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Kunde den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen IMB Stromversorgungssyteme GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
2. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Nürnberg. IMB Stromversorgungssyteme GmbH ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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