Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der IMB Energy Systems GmbH hier herunterladen.

 

§ 1 Allgemeines

1. Allen Lieferungen und Leistungen der IMB Energy Systems GmbH liegen
ausschließlich diese allgemeinen Bedingungen zugrunde. Allgemeine Bedingungen des
Kunden – sowohl abweichende als auch ergänzende – verpflichten IMB
Energy Systems GmbH nur, wenn sie von IMB Energy Systems
GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind. Auch durch Auftragsannahme und
Auftragsausführung werden allgemeine Bedingungen des Kunden nicht
Vertragsbestandsteil.

2. Diese allgemeinen Bedingungen gelten auch für alle künftigen Lieferungen von
IMB Energy Systems GmbH, auch wenn später auf sie nicht noch einmal
verwiesen wird. Allgemeine Bedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn IMB
Energy Systems GmbH ihnen später nicht ausdrücklich widerspricht.

3. IMB Energy Systems GmbH behält sich an Kostenvoranschlägen, Dateien,
Mustern, Plänen, Zeichnungen, Programmen, Modellen, (technischen) Dokumentationen
und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in
elektronischer Form – alle Eigentums-, Schutz- und Urheberrechte vor. Weder
Originale noch Vervielfältigungen oder Kopien dürfen Dritten ausgehändigt oder
in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden.

 

§ 2 Lieferzeit, Lieferverzögerung

1. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der endgültigen
technischen und kaufmännischen Auftragsklarheit. Auftragsklarheit liegt vor,
wenn sämtliche für die ordnungsgemäße Abwicklung der Lieferung erforderlichen
Details endgültig geklärt sind.

2. Vereinbarte Lieferfristen beginnen außerdem erst, wenn alle vom Kunden zu
beschaffenden Unterlagen und Informationen, Genehmigungen und Freigaben
sowie vereinbarte Anzahlungen vorliegen bzw. Akkreditive bestätigt sind.

3. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung, soweit die unrichtige oder unterbliebene Selbstbelieferung
nicht von IMB Energy Systems GmbH zu vertreten ist.

4. Lieferfristen, deren Beginn vom Auftraggeber verschoben werden, verlängern sich
zugleich um eine angemessene Wiederanlaufzeit.

5. Betriebsunterbrechungen und andere Störungen im Geschäftsbetrieb infolge von
höherer Gewalt, von Feuerschäden, von Überschwemmungen oder anderen
Naturkatastrophen, von Streiks und sonstigen ähnlichen unvorhersehbaren
Ereignissen hemmen die von IMB Energy Systems GmbH einzuhaltende Frist
für die Dauer der Störung, soweit sie von IMB Energy Systems GmbH nicht zu
vertretenden sind. IMB Energy Systems GmbH hat danach eine
angemessene Wiederanlaufzeit.
Über die Dauer dieser Zeit informiert IMB Energy Systems GmbH den Kunden
baldmöglichst. Weitere Rechte, die IMB Energy Systems GmbH im Falle von
Betriebsunterbrechungen oder höherer Gewalt zustehen, bleiben unberührt.
Der Kunde ist in diesen Fällen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er die
Lieferung schriftlich anmahnt und IMB Energy Systems GmbH nicht innerhalb
einer zu setzenden angemessenen Nachfrist an den Kunden liefert.

6. Hat der Kunde wichtige Gründe für eine Verschiebung des Liefertermins, hat er
dies IMB Energy Systems GmbH rechtzeitig mitzuteilen. Der neue Liefertermin
wird von den Vertragspartnern einvernehmlich festgelegt. Dabei werden die Wünsche
des Kunden und die bei IMB Energy Systems GmbH durch andere Projekte
bestehende Auslastung angemessen berücksichtigt. Der Kunde hat IMB
Energy Systems GmbH eine angemessene Wiederanlaufzeit einzuräumen.

7. Wird eine Einlagerung der Ware durch vom Kunden zu vertretenden Gründen
erforderlich, trägt der Kunde die Gefahr und die Kosten der Einlagerung. Erfolgt
die Einlagerung bei IMB Energy Systems GmbH werden Kosten in Höhe von
einmalig 2 % des Preises des Warenwertes des Liefergegenstandes ohne Montage
sowie 0,3 % dieses Preises je angefangenem Monat als Lagermiete berechnet. Erfolgt
die Einlagerung in einem externen Lager werden die Kosten im Einzelfall ermittelt
und berechnet. Diese Kostentragungspflicht gilt nicht, wenn der Kunde nachweist,
dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Weitergehende
Ansprüche, die IMB Energy Systems GmbH zustehen, bleiben unberührt.
Erfolgt die Einlagerung beim Kunden, trägt der Kunde die Gefahr und die – von IMB
Energy Systems GmbH nachgewiesenen –
Kosten für die erforderlichen Arbeiten und (Transport-)Fahrten. Der Kunde ist in
diesem Fall verpflichtet, einen Einlagerungsraum nutzen, der trocken, beheizbar,
verschließbar und ebenerdig ist.

 

§ 3 Preis und Zahlung

1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk einschließlich
Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt
die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen,
steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.

 

§ 4 Liefervoraussetzungen, Gefahrübergang und Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Soll IMB Energy Systems GmbH auf die Baustelle anliefern, ist der Kunde
verpflichtet, folgende Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße und gefahrenfreie Lieferung zu schaffen:

a) die Abladestelle muss mit dem Lastzug problemlos erreichbar sein,
b) die Transportwege (insbesondere Zufahrten und Gänge) müssen den
Transport durch Lastzüge und sonstige Transportmittel erlauben; dabei muss
der Transport auch von Schwerlasten und sperrigen Gütern ohne
Behinderung möglich sein.

2. Der Kunde muss sicherstellen, dass genügend Personal vorhanden ist, um die
Ware ordnungsgemäß in Empfang zu nehmen und fachgerecht abzuladen.

3. Der Raum, in dem die Montage stattfindet, muss montagebereit sein. Dazu
gehört, dass er besenrein bereitgestellt und beheizt ist und dass elektrischer
Strom (Licht- und Kraftanschluss) vorhanden ist.

4. IMB Energy Systems GmbH ist für die Zeit bis zum Ende der Montage
unentgeltlich ein verschließbarer Raum zur Zwischenlagerung in unmittelbarer Nähe des
Montageortes zur Verfügung zu stellen.

5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit der Übergabe der
Liefergegenstände auf das erste Transportunternehmen über. Wird der Versand
vereinbart, erfolgt dieser – soweit nichts anderes vereinbart ist – auf Kosten und
Gefahr des Kunden.

6. Bei Transport durch Mitarbeiter von IMB Energy Systems GmbH geht die
Gefahr über mit Beginn des Transports außerhalb des Werksgeländes von
IMB Energy Systems GmbH.

7. Der Kunde hat unverzüglich und angemessen zu prüfen, ob der
Liefergegenstand die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat.

8. Der Kunde hat Transportschäden unverzüglich an IMB Energy Systems
GmbH zu melden.

9. Soweit eine Bringschuld vereinbart ist, hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt
den Liefergegenstand auf Beschädigungen zu prüfen. Stellt der Kunde nach dem
Auspacken eine Beschädigung des Liefergegenstandes fest, muss er sie
unverzüglich bei dem Transportunternehmen reklamieren und den Tatbestand
aufnehmen lassen. Die Tatbestandsaufnahme muss auch dann gemacht
werden, wenn die Verpackung unbeschädigt und der Schaden erst nach dem
Auspacken festgestellt wurde. Im Falle einer Beschädigung ist der Kunde
verpflichtet die Tatbestandsaufnahme und die vorhandenen Transporterlagen an
IMB Energy Systems GmbH zu übersenden. Nach Eingang dieser Unterlagen
bei IMB Energy Systems GmbH erhält der Kunde
in angemessener Frist Ersatz. Dem Kunden entstehen keinerlei Kosten.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten
Eigentumsvorbehaltes:

1. IMB Energy Systems GmbH behält sich das Eigentum an den
Liefergegenständen bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten
gegen Diebstahl-, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert
zu versichern.

3. Müssen Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten durchgeführt
werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig fachgerecht
auszuführen oder ausführen zu lassen.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist IMB
Energy Systems GmbH zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach
Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

5. Der Kunde darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, den
Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.

6. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde IMB
Energy Systems GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der
gelieferte Gegenstand gepfändet wird. Diese Informationspflicht gilt auch, wenn die
Vorbehaltsware sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der
Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771
ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den IMB Energy Systems GmbH
entstandenen Ausfall.

7. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr berechtigt. Sämtliche Forderungen gegen den Erwerber aus
der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an IMB
Energy Systems GmbH ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die
Kaufsache ohne oder nach Be- oder Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

8. Der Kunde ist zur Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware und zur
Weiterveräußerung der neuen Sache im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
berechtigt. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch
den Kunden erfolgt stets im Namen und für Rechnung von IMB
Energy Systems GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des
Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.

9. Sofern die Kaufsache mit anderen, IMB Energy Systems GmbH nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt IMB Energy Systems
GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der
Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Erwirbt der Verkäufer Eigentum odereinen Miteigentumsanteil an der neuen Sache,
übereignet IMB Energy Systems GmbH dem Kunden sein Eigentum oder
Miteigentumsanteil an der neuen Sache unter
der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung. IMB
Energy Systems GmbH nimmt diese Übereignung schon jetzt an.

10. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen des Kunden verbunden oder
vermischt und ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, übereignet
der Kunde einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache entsprechend dem Wert
der Vorbehaltsware an IMB Energy Systems GmbH unter der auflösenden
Bedingung vollständiger Kaupreiszahlung.

11. Veräußert der Kunde die neue Sache (i.S.d. Nr. 7) bzw. die durch Verbindung
oder Vermischung entstandene Sache (i.S.d. Nr. 8), tritt der Kunde schon jetzt
zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber dieser Sache
zustehende Forderung an IMB Energy Systems GmbH ab. Für den Fall, dass
IMB Energy Systems GmbH einen Miteigentumsanteil an diesen Sachen
erworben hat, tritt der Kunde die Forderung anteilig entsprechend dem Wert des
Miteigentumsanteils an IMB Energy Systems GmbH ab.
IMB Energy Systems GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

12. IMB Energy Systems GmbH ermächtigt den Kunden, die an IMB
Energy Systems GmbH abgetretenen Forderungen im eigenen
Namen und für Rechnung von IMB Energy Systems GmbH einzuziehen.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, ist IMB
Energy Systems GmbH berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und
die Forderungen selbst geltend zu machen. Widerruft IMB Energy Systems
GmbH die Einzugsermächtigung, ist der Kunde verpflichtet, die Schuldner von der
Abtretung in Kenntnis zu setzen.

13. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die anderen zur Zeit des
Vertragsschlusses bestehenden Forderungen von IMB Energy Systems GmbH
gegenüber dem Kunden.

14. IMB Energy Systems GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 

§ 6 Gewährleistung für Sachmängel / Haftung

1. Wenn die bei ordnungsgemäßer Untersuchung des Liefergegenstandes
(i.S.d.§4. Nr. 1) feststellbaren Sachmängel nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von
12 Kalendertagen nach Ablieferung bei IMB Energy Systems GmbH anzeigt
werden, so gilt die Ware als genehmigt.

2. IMB Energy Systems GmbH hat bei Sachmängeln die Wahl, entweder
unentgeltlich nachzubessern oder unentgeltlich mangelfrei nachzuliefern.

3. Ersetzte Gegenstände werden Eigentum von IMB Energy Systems GmbH
und sind IMB Energy Systems GmbH herauszugeben.

4. Keine Sachmängelansprüche bestehen in folgenden Fällen:

a) ungeeignete oder unsachgemäße Benutzung bzw. Verwendung,
b) fehlerhafte Montage, Inbetriebsetzung, Wartung oder Instandhaltung oder
unsachgemäße Reparaturen durch den Kunden oder Dritte,
c) fehlerhafte oder nachlässige Behandlung durch den Kunden oder Dritte,
d) chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sonstige schädigende
Umwelteinflüsse – sofern sie jeweils nicht von IMB Energy Systems GmbH zu
verantworten sind.

5. Angaben in Katalogen, allgemeinen Produktinformationen oder in der Werbung
stellen nur dann einen Sachmangel dar, wenn im Vertrag ausdrücklich darauf
Bezug genommen wird.

6. Tritt der Kunde wegen eines Sachmangels berechtigt vom Kaufvertrag zurück
oder mindert er wegen eines Sachmangels berechtigt den Kaufpreis, so verjährt
sein Anspruch auf Rückgewähr des Kaufpreises
– in fünf Jahren nach der Ablieferung, wenn der Liefergegenstand in einem
Bauwerk oder in einer Sache besteht, die entsprechend der üblichen
Verwendungsart für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen
Mangelhaftigkeit verursacht hat,
– im Übrigen in zwei Jahren nach der Ablieferung.

7. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlichem Verschleiß. Verschleißteile sind
z.B. Kondensatoren, Schütze und Lüfter.

8. Für Pflichtverletzungen haftet IMB Energy Systems GmbH nur

a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit von IMB Energy Systems GmbH, seiner der
Organe oder leitender Angestellter,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) bei Ansprüchen gemäß Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG),
e) bei Mängeln, die IMB Energy Systems GmbH arglistig verschwiegen hat
oder deren Abwesenheit
IMB Energy Systems GmbH garantiert hat und
f) soweit es wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des § Nr. 11 geht.

9. Bei normal fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ist die
Haftung beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und
vertragstypischen Schaden.

10. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

11. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche,
a) deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf oder
b) deren Nichterfüllung für die andere Partei solchen Nachteil zur Folge hat,
dass ihr im Wesentlichen entgeht, was sie nach dem Vertrag hätte
erwarten dürfen, es sei denn, dass die vertragsbrüchige Partei diese Folge
nicht vorausgesehen hat und eine vernünftige Person der gleichen Art
diese Folge unter den gleichen Umständen auch nicht vorausgesehen hätte.

 

§ 7 Rechtsmängel

1. Nach unserem besten Wissen und Gewissen erfolgt die Lieferung im Land des
Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter (im
Folgenden „Schutzrechte“). Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von
Schutzrechten durch von uns gelieferter und vertragsgemäß genutzter Ware
gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet IMB Energy Systems
GmbH gegenüber dem Besteller wie folgt:

IMB Energy Systems GmbH wird nach eigener Wahl auf eigene Kosten für die
betreffende Lieferung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das
Schutzrecht nicht verletzt wird oder die Lieferung gegen mangelfreie Ware austauschen.
Ist IMB Energy Systems GmbH das nicht zu angemessenen Bedingungen
möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
Die Pflicht zur Leistung von Schadenersatz richtet sich nach dem Gesetz mit den in Ziffer
VII. geregelten Haftungsgrenzen.

2. Die genannten Verpflichtungen des Lieferers sind vorbehaltlich für den Fall der
Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn
a) der Besteller IMB Energy Systems GmbH unverzüglich über die von Dritten
geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,
b) der Besteller IMB Energy Systems GmbH in angemessenem Umfang bei der
Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. IMB
Energy Systems GmbH die Durchführung der
Modifizierungsmaßnahmen ermöglicht,
c) IMB Energy Systems GmbH alle Abwehrmaßnahmen, einschließlich
außergerichtlichen Regelungen, vorbehalten bleiben,
d) der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Kunden beruht,
e) der Rechtsmangel nicht auf sonstigen Informationen beruht, die der Kunde
IMB Energy Systems GmbH zur Verfügung gestellt hat,
f) die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Kunde den
Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht
vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen IMB Energy Systems GmbH und dem
Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN Kaufrechts.

2. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten
Nürnberg. IMB Energy Systems GmbH ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des
Kunden Klage zu erheben.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise gegen
zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam
sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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